Donnerstag, 25. August 2011

Das neue Geldwäschegesetz

Waren bisher nur Banken und die Grundbuchämter von einer gesetzlichen Meldepflicht an die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet, so wurde dieser Rahmen nun auf weitere neun Unternehmungen erweitert. Eine Meldepflicht besteht immer dann, wenn (1) eine Investition einen Wert von mindestens 2 Mio. Baht hat; (2) diese Investion in eine Immobilie vorgenommen wird, deren Wert mindestens 5 Mio. Baht ist; oder (3) dieses Investment als verdächtig angesehen werden kann.
Neue meldepflichtige Unternehmen:
Unternehmen, welche nicht unter das Banken- und Finanzdienstleistungsgesetz fallen, aber Beratungsdienstleistungen im Investment- und Kapitaltransfer anbieten.
•Juristische Personen (Company Limiteds) im Schmuck, Juwelen- und Goldgeschäft.
•Juristische Personen, welche Autoleasingfirmen betreiben.
•Juristische Personen, welche Immobilienbüros betreiben.
•Juristische Personen, welche Antiquitätenhandel und öffentliche Auktionen betreiben.
•Unternehmen, welche keine Banklizenz haben, aber per- sönliche Finanzierungsgeschäf- te vornehmen.
•Unternehmen, welche keine Banklizenz haben, aber Kreditkartengeschäfte vornehmen.
•Natürliche Personen, welche Geldverleihgeschäfte tätigen.
Das neue Geldwäschegesetz regelt desweiteren, dass die oben genannten Unternehmungen sich zunächst über die Identität ihrer Kunden Gewissheit verschaffen müssen, bevor sie mit diesen Geschäfte machen. Dies muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden und zwar so lange, wie die Geschäftsbeziehung besteht.
Diese Überprüfungen und regelmäßigen Kontrollen müssen schriftlich für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt werden, um diese Unterlagen einer möglichen Überprüfung durch die Be- hörden zugänglich zu machen. Ein Verstoß gegen das neue Gesetz ist mit maximal 500.000 Baht strafbewehrt sowie einer Tagesstrafe von 5.000 Baht solange der Gesetzesverstoß anhält.

                                                             

Donnerstag, 11. August 2011

Innen hui aussen pfui! Passprobleme!

Die 57-Jährige gibt zu, dass ihr Reisepass schon bessere Tage gesehen hat. Zwar ist die Leinenhülle abgegriffen und löst sich zum Teil vom Einband. Doch die inneren, laminierten Seiten sind wie neu und nicht beschädigt. Auch hatte die Weltenbummlerin bisher noch nie Probleme mit ihrem Identitätsdokument gehabt, egal wohin sie reiste. Vorschnell wollte die Gymnasiallehrerin jedoch nicht aufgeben und probierte noch am Flughafen, alle Hebel in Bewegung zu setzen. Ihr nächster Gang führte daher direkt zum Reiseanbieter, wo sie sich über die Einreisebestimmungen informieren wollte. Leider konnte ihr das dort anzutreffende Personal dazu keine Auskunft erteilen, worauf die 57-Jährige missmutig ihre Heimreise antrat.

Urlaubsfrust statt –lust

Im heimischen Wendelstein angekommen, wandte sie sich schriftlich an das thailändische Immigrationsbüro. „Leider hat die Behörde auf mein Schreiben überhaupt nicht reagiert“, erklärt sie enttäuscht auf Nachfrage des FARANG. Auch die Fluggesellschaft trug nichts zur Aufklärung bei. Sie weiß inzwischen, dass die Thailand-Reiseanbieter offensichtlich hohe Strafen an das Königreich zahlen und die Kosten für die Rückreise übernehmen müssen, wenn es am Äußeren des Reisepasses etwas zu bemängeln gibt. Daher lehnte ihr ausgewählter Reiseveranstalter zweimal jegliche Kulanzzahlungen ab. Jedoch konnte die Gymnasiallehrerin auch in Erfahrung bringen, dass der Pass schon zerstört sein muss, wovon bei ihrem Identitätsdokument wohl kaum die Rede sein kann.
„Weder auf der Webseite der Fluggesellschaft noch auf dem Internetportal des Auswärtigen Amtes oder der thailändischen Botschaft ist davon etwas zu lesen. Lediglich die sechsmonatige Gültigkeit werde eingefordert“, bemängelt die enttäuschte Nicht-Urlauberin. Auch zahlreiche Telefonate mit thailändischen Konsulaten bestätigten die Behauptung der Fluglinie nicht.
Erst als sie lokale Medien einschaltete und über den Vorfall informierte, wurden ihr 300 Euro Entschädigung zugesagt. Die Fluggesellschaft zog nach und bot ihr eine hundertprozentige Erstattung des Flugpreises an. Da der Ticketpreis jedoch nicht mehr einzeln ermittelt werden konnte, da als Kontingent erworben, scheiterte auch dieser finanzielle Schlichtungsversuch.

Warten auf Entschädigung

Die 57-Jährige gab die Hoffnung nicht auf und wandte sich mehrmals an ihren Reiseanbieter. Nach etlichen Telefonaten wurde ihr eine fünfzigprozentige Erstattung des Reisepreises zugesagt. Nach zweimonatiger Wartezeit wurden ihr schlussendlich hundert Prozent der angefallenen Kosten gezahlt und ein Gutschein von 500 Euro ausgestellt. Ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt, bei dem sie sich juristischen Rat einholte, teilte ihr jedoch mit, dass sie aufgrund entgangener Urlaubsfreuden Anspruch auf eine zweihundertprozentige Kostenrückerstattung sowie einer Extrazahlung von 600 Euro von der Fluggesellschaft für die Nichtbeförderung, laut einer EU-Reiseverordnung, habe.
„Bis jetzt hat jedoch die Airline weder mit mir noch mit dem Auftrag gebenden Reiseveranstalter kommuniziert“, beklagt die verhinderte Thailand-Urlauberin. Sie schickte per Einschreiben mit Rückantwort eine Restforderung an die Fluggesellschaft. Sollte sie keine Antwort erhalten, werde ihr nächster Weg vor Gericht führen. „Aber auch die thailändischen Behörden habe ich nicht so eingeschätzt“, bedauert die enttäuschte 57-Jährige. Anstatt nach Thailand werde sie nun nach Sibirien reisen.

                                                                              

Mittwoch, 3. August 2011

Wie der Traum von einem exotischen Urlaub zerplatzt

Abgegriffener Reisepass verhindert Einreise nach Thailand


Ein nicht im tadellosen Zustand befindlicher Reisepass kann schnell die Träume von einem exotischen Thailandurlaub zerplatzen lassen. Diese Erfahrung musste eine 57-jährige Gymnasiallehrerin aus Wendelstein machen.
Sommer, Sonne, Strand und Meer. Es sollte ein erholsamer Urlaub unter Palmen werden. Zur kalten Winterzeit beschloss eine Gymnasiallehrerin aus Wendelstein, die schon in Kenia, Kuba, Usbekistan und Südafrika Urlaube verbrachte, einen tropischen Urlaub in Thailand zu unternehmen. Bei einem namhaften deutschen Reiseanbieter war auch schnell die passende Urlaubsofferte gefunden. Eine erlebnisreiche Rundreise durch Thailand sollte es werden. Kostenpunkt 2.133 Euro.
Da das Reisen als ihre große Leidenschaft zählt, ist die 57-Jährige aufgrund ihrer zahlreichen Urlaubsreisen in der Abwicklung der Reiseformalitäten sehr geübt. Nie hätte sie sich im Traum erdacht, dass der ersehnte Urlaub schon am Abreisetag als beendet erklärt sein sollte. Denn statt einer weichen Landung mit dem Urlaubsflieger in der Millionenmetropole Bangkok, zerplatzte der Urlaubstraum der Gymnasiallehrerin bereits am Abflughafen in Berlin. Grund: Die zahlreichen Reisen der agilen Wendelsteinerin hatten Spuren an der Leinenhülle ihres gültigen Reisepasses hinterlassen. Am Schalter der Fluggesellschaft erteilte ihr das Personal eine Abfuhr und begründete die Entscheidung damit, dass ihr Pass zu abgegriffen sei und ihr deswegen die Einreise nach Thailand verwehrt werden würde. Sie wurde schlussendlich nicht an Bord des Ferienfliegers gelassen.

Sonntag, 31. Juli 2011

Trauminsel Koh Samui

Koh Samui - 26 Kilometer Strand warten

Die Idylle der Insel Koh Samui im Golf von Thailand hat auch das schwere Unwetter vor zwei Monaten nicht nachhaltig trüben können. Mit Optimismus und Fleiß haben sich die Bewohner und Touristikunternehmer wieder aufgerappelt und können heute allen Urlaubern einen ungetrübten Ferienspaß garantieren. Die von zwei Sturzfluten am 29. und 30. März verursachten Schäden sind weitgehend behoben. Das Beispiel eines Hotels am Maenam Beach, das unter Schweizer Regie steht, zeigt die aktuelle Situation: Wer den Gästen die schönsten Seiten der 26 Kilometer langen Strände nahe bringt und den ungebrochenen Charme der Menschen, dem muss vor der Zukunft nicht bange sein. Die Hoffnung auf ein versöhnliches Ende einer turbulenten Saison verbindet sich damit.

                                                                               

Mittwoch, 27. Juli 2011

So vermeiden Sie Übergepäck!

Vor dem Kofferpacken die Bestimmungen der Airlines checken


Mit diesem schweren Koffer ist die Freigepäckgrenze schnell erreicht. Es empfiehlt sich, vor der Flugreise einen leichteren zu besorgen.
Gerade bei einem längeren Urlaub ist es oft schwer, unter dem erlaubten Gepäckgewicht der Fluggesellschaften zu bleiben. Das kann teuer werden, denn die Gepäckbestimmungen vieler Airlines sind streng. Insbesondere die Billigflieger sind nicht zimperlich, wenn es ums Übergepäck geht.
Eine Umfrage des Reiseportals Lastminute.de mit über 1.100 Teilnehmern ergab: Fast jeder Fünfte (17 Prozent) hat schon mal am Flughafen Extra-Gebühren für Übergepäck bezahlt, 12 Prozent mussten bis zu 50 Euro und 5 Prozent der Urlauber zwischen 50 und 150 Euro hinblättern.
Diese Kosten schlagen nicht nur auf die Urlaubskasse, sondern auch auf die Urlaubslaune. Deshalb sollten Fluggäste vor ihrer Reise die Gepäckbestimmungen genau prüfen, um sich über zulässige Anzahl, Maße und Gewicht von Koffern zu informieren. Genau das macht aber fast jeder Fünfte (18 Prozent) nicht, ergab die Umfrage.
Fünf Tipps, wie Sie Ihrem Gepäck eine Diät verpassen.
Leichte Koffer: Beim Kofferkauf darauf achten, dass man ein Modell wählt, das sehr leicht ist und somit nicht für unnötiges Gewicht sorgt.
Die Größe zählt: Für ein paar Tage braucht man keine riesigen Kosmetikmengen. Kaufen Sie entweder Reisegrößen oder füllen sie Shampoo & Co. in kleine Fläschchen und Tiegel um, die es z.B. in Apotheken in verschiedenen Größen gibt.
Sich schlau machen: Vor der Abreise informieren, was das Hotel bietet. Gibt es Fön, Shampoo, Bademantel im Zimmer? Wenn ja, braucht man all das erst gar nicht einzupacken.
Modeplaner: Vor allem Frauen wollen klamottentechnisch für alles gerüstet sein. Das aber kann schnell zu Übergepäck führen. Deshalb vor dem Packen jedes Kleidungsstück prüfen und sich fragen: Ziehe ich das wirklich an? Fotos vom letzten Urlaub zeigen schnell, was man in den Ferien am liebsten anhat, und man kann die Garderobe entsprechend planen.
Modern lesen: Statt Bücher, die schnell für ein paar Kilo im Gepäck sorgen, einfach ein E-Book mitnehmen. Ist winzig, wiegt fast nichts und ist mittlerweile auch erschwinglich. Vor allem passen unzählige Bücher in elektronischer Form drauf.

Dienstag, 26. Juli 2011

Kein Kredit ohne Arbeitsgenehmigung

Selbst für ausländische Arbeitnehmer sieht es nicht besser aus. Diese sind zwar berechtigt, einen Kredit in Thailand in Anspruch zu nehmen, sofern sie eine Arbeitsgenehmigung und einen gültigen Arbeitsvertrag haben sowie seit mindestens drei Jahren in Thailand leben. Jedoch können nur zwischen 40 und 50% von ihrem Gehalt, welche in einem „Non-Resident“-Bankkonto geführt werden, für den Immobilienerwerb verwendet werden. Der Rest muss immer noch vom Ausland eingeführt werden. Im Ergebnis können diese ausländischen Arbeitnehmer zwar Geld von hiesigen Banken leihen, doch das Gesetz verbietet ihnen den Eigentumserwerb, solange nicht ein Teil des Kaufpreises vom Ausland überwiesen wird. Viele sind der Meinung, dass dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Schaut man in die Nachbarländer und deren Zuwachs, sieht man, dass ein Grund dafür die Verfügbarkeit von Hypotheken für Ausländer ist. Eine Änderung der Gesetze würde nicht nur den Immobilienmarkt beleben sondern auch die thailändische Bankenindustrie.
Im Moment gibt es drei Großbanken, welche dennoch Hypothekenlösungen anbieten, Standard Chartered, UOB und HSBC, mit der Auszahlung des Darlehens in Fremdwährung, um die Bankbescheinigung zu erlangen. Weitere Restriktionen sind jedoch, dass die UOB dies nur für Staatsangehörige Malaysias und Singapurs anbietet. HSBC und Standard Chartered bieten diesen Service nur ihren Privatkunden an, welches wiederum eine nicht unerhebliche Kapitaleinlage erfordert, um Privatkunde zu werden. Thailand hat unseres Erachtens ein enormes Potenzial an ausländischen Käufern, und der hiesige Immobilienmarkt ist attraktiv, sowohl in Wachstumschancen als auch Preisen. Dies wird jedoch nur funktionieren, wenn diese nicht mehr zeitgemäßen Gesetze einer investorenfreundlichen Gesetzgebung weichen.

Mittwoch, 20. Juli 2011

Lebenswertes und Lebenskosten

Wir schätzen wir den monatlichen GRUNDFINANZBEDARF für ein als Europäer oder US Bürger akzeptierbares, lebenswertes, mit regulärer medizinischer Versorgung gesichertes und natürlich auch vielen Freuden und Annehmlichkeiten ausgefülltes ( KEIN ausschweifendes ) Leben - OHNE KINDER, OHNE Thaifamilienzuwendungen, OHNE Auto, OHNE größere Reisen durchs Land, OHNE Bigamie Nachtleben, OHNE eigenes Haus, usw. zwischen Bath 50.000 - 60.000.

Dies beinhaltet auch notwendige Möbel- und Hausratanschaffungen, Kleidung und eine neues Motorbike mit monatlicher Raten- oder Barzahlung, ASDL Internet mit fast 3000 Bath/Monat, ALLES zu und mit VERTRETBARER Qualität, wie es überall auf der Welt üblich sind. Und erst recht in Thailand notwendig sind  wo Apartment- oder Hausaustattungen absolut spärlich, nicht vorhanden und häufig extrem MINDERER Qualität entsprechen.
                                                                        
                                                                                      
                                                                              
                                                                                  

Besonderheit: Leben und Arbeiten in Asien als Selbstständiger

Immer wieder gibt es Menschen, die aus ihren Urlaubserlebnissen ein Land schätzen und lieben lernen. Sie möchten gerne dorthin zurück und überlegen, ob sie auswandern. Das erfordert zum Teil aber jahrelange Vorarbeit und Kenntnisse der Strukturen in dem asiatischen Land. Nur dann lassen sich die wirtschaftlichen Begebenheiten genau einschätzen und die Chancen und Risiken so abwägen, dass eine mögliche Existenzgründung realistisch eingeschätzt werden kann.
Leben und Arbeiten in Asien als Selbstständiger – das ist dann besonders leicht, wenn ein Unternehmen aufgebaut werden kann, für dessen Leistungen es Bedarf gibt. Hier gilt zunächst das gleiche Prinzip wie in der Heimat. Eine Marktanalyse und ein Businessplan müssen her.
Zusätzlich ist es sinnvoll, sich über die Besonderheiten im Land zu informieren. Das gilt ganz besonders für das Steuer- und Gewerberecht und gesetzliche Grundlagen für gewerbetreibende Ausländer. Nur dann kann Arbeiten in Asien als Selbstständiger gelingen. Besonders für Existenzgründer im Ausland ist es unabdingbar, mit einem lokalen Partner wie einer Handelsgesellschaft o. Ä. Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten auszuloten. Sonst wird der Traum vom Auswandern und dem Arbeiten in Asien schnell zu einer zerplatzten Luftblase.

                                                                                         

Montag, 18. Juli 2011

So gibt`s das ersehnte Visum

Immigration-Regelungen für Urlauber, Residenten und Geschäftsleute

Urlauber können bei Botschaften und Konsulaten ihres Heimatlandes unterschiedliche Visa beantragen – je nach geplanter Aufenthaltsdauer. Vor Ablauf des Visums besteht nach wie vor die Möglichkeit, in einem Büro der Immigration eine Verlängerung zu beantragen.

Visa-on-arrival:

Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Pass einreisen. Bei der Ankunft auf dem Flugplatz gibt`s ohne Gebühr ein 30-Tage-Visum, bei der Einreise auf dem Landweg sind es nur 15 Tage. Das Visa-on-arrival kann bei der Immigration um sieben Tage verlängert werden. Die Kosten betragen wie bei allen Visa-Arten 1.900 Baht.

Touristenvisum:

Für einen längeren Aufenthalt in Thailand kann bei Botschaften und Konsulaten ein Touristenvisum beantragt werden. Dieses Visum ist maximal 60 Tage gültig, kann aber um weitere 30 Tage verlängert werden.

Non-Immigrant-Visum:

Das ebenfalls nur von Botschaften und Konsulaten ausgestellte Non-Immigrant-Visum „O“ ist 90 Tage gültig. Es kann um weitere 7 Tage verlängert werden. Eine weitere Option ist das ein Jahr gültige Non-Immigrant-Visum mit „Multiple Entries“. Damit kann man mehrmals aus- und einreisen. Dieses Visum bietet sich Ausländern an, die kein Jahresvisum beantragen können, in Thailand aber bis zu einem Jahr oder länger leben wollen. Das trifft auf Frauen und Männer zu, die das für ein Retirement-Visum erforderliche Alter von 50 noch nicht erreicht haben und auch nicht über einen Job Arbeitsgenehmigung und Jahresvisum beantragen können.

Retirement-Visum:

Über 50-jährige Ausländer können ein Retirement-Visum beantragen, das aber nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Neben dem ausgefüllten Formblatt T.M. 7 mit einem aktuellen Foto müssen der Reisepass mit einem Non-Immigrant-Visum „O“ und Kopien der einzelnen Seiten, eine Bankbestätigung für ein Konto über mindestens 800.000 Baht und Kopien des Bankbuches oder eine Bestätigung der Botschaft über eine monatliche Rente von mindestens 65.000 Baht eingereicht werden. Möglich ist, das monatliche Einkommen mit dem auf einem Bankkonto stehenden Betrag zu verrechnen, wenn die Addition jährlich mindestens 800.000 Baht ergibt. Der Geldbetrag muss bei einem Neuantrag mindestens 60 Tage und bei den folgenden Visum-Anträgen mindestens 90 Tage zuvor auf einem Bankkonto eingezahlt worden sein. Ist im Bankbuch auch der Name der Frau eingetragen, muss eine Kopie der Heiratsurkunde beigelegt werden. Sicherheitshalber sollten von der thailändischen Frau unterzeichnete ID-Card und Hauspapiere mitgebracht werden.

Familien-Visum:

Neben den wie beim Retirement-Visum erforderlichen Dokumenten erwartet die Immigration bei einem Antrag auf ein Familien-Visum (für mit einer Thai verheiratete Ausländer) eine Kopie der ID-Card der Ehefrau, der Hauspapiere und der Heiratsurkunde. Darüber hinaus muss sich die Ehefrau bei der Antragstellung einem Interview stellen. Zudem kündigt die Behörde einen Hausbesuch an. Die Beamten lassen sich von thailändischen Nachbarn bestätigen, dass der Ausländer und seine Frau tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeinsam wohnen.
Verheiratete brauchen eine Bankbestätigung über einen Kontostand von mindestens 400.000 Baht oder eine Bestätigung der Botschaft über eine monatliche Rente von mindestens 40.000 Baht. Auch für dieses Visum können Rente und Geldbetrag auf einem Bankkonto zu 400.000 Baht addiert werden. Der Geldbetrag muss mindestens 90 Tage vor dem Visum-Antrag eingezahlt worden sein. Da die Genehmigung des Jahresvisums mehrere Monate dauert, muss der Antragsteller mit weiteren Kontrollen rechnen.

Business-Jahresvisum:

Wer in Thailand eine Arbeitsgenehmigung und ein Business-Jahresvisum erhalten möchte, muss mit einem auf einem Konsulat oder einer Botschaft im Ausland erhaltenen Non-Immigrant-Visum “B” einreisen. Das “B” gibt’s nur, wenn der Passinhaber nachweisen kann, dass ihn eine thailändische Firma als ausländische Fachkraft einstellen will, er in ein Geschäft investieren möchte oder ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung bereits gestellt worden ist. Die Immigration erwartet verschiedene Geschäftsdokumente sowie Gehaltsbescheinigung und Steuererklärung.
Wichtig für Antragsteller ausserhalb Bangkoks: Da die Beamten der Immigration, so auch an der Soi 5 (Soi Post Office) in Pattaya-Jomtien, über das Retirement-Jahresvisum entscheiden, muss von den Dokumenten nur jeweils eine Kopie mitgebracht werden. Das gilt nicht für das Familienvisum und Business-Visum. Da über diese Anträge die Zentrale in Bangkok befindet, fordert die Immigration alle Unterlagen in doppelter Ausfertigung bzw. Kopien.
Für alle Visa mit einer längeren Laufzeit gilt (nicht für Aufenthaltsgenehmigungen mit Multiple Entries): Wer in dieser Zeit aus- und wieder einreisen möchte, muss bei der Immigration für jede Einreise ein Re-Entry beantragen. Es gibt auch Multiple-Re-Entries. Wer das Re-Entry vergisst, verliert seine Aufenthaltsgenehmigung. An der Grenze oder auf dem Flughafen gibt`s dann nur ein Visa-on-arrival.
Weitere Informationen im Internet unter: www.imm.police.go.th oder www.pattayaimmigration.org/ sowie telefonisch in Bangkok unter 02.287.3101 oder in Pattaya unter 038.252.750.

                                                   
                                                                     

Datenschutz in Thailand

Ohne sie darf man fast gar nichts machen

Eine der meist gestellten Fragen der in Pattaya lebenden Expats ist die nach dem begehrten und berüchtigten Work Permit, der Arbeitserlaubnis. Wer benötigt eigentlich eine und wer nicht? Theoretisch benötigt sie jeder, der in Thailand Geld verdienen will und sogar einige, die das nicht vorhaben.
Wir alle kennen erfolgreiche Bars, die den thailändischen Ehefrauen von Ausländern gehören, die furchtlos hinterm Tresen aushelfen und Gäste bedienen, ohne sich grosse Gedanken über Behörden und deren Beamte zu machen. Oft endet das vor Gericht, wenn nicht, wird es auf jeden Fall sehr teuer. Es kommt wie so oft darauf an, wer man ist und wo man seine illegale Tätigkeit ausübt, weniger darauf, was genau man tut.
Ein anderes verwirrendes Gebiet ist das der freiwilligen Mitarbeiter, die ja auch irgendeine Tätigkeit ausüben. Sobald man etwas tut, was ein Thai auch machen könnte, kommt man in Schwierigkeiten. Bei freiwilligen ausländischen Mitarbeitern der Polizei ist das eine andere Sache. Die sind von den Behörden anerkannt und besitzen einen speziellen Ausweis.
Doch wehe, man arbeitet bei irgend einem privaten Sicherheitsdienst, das ist nicht erlaubt, selbst dann nicht, wenn man keine Bezahlung dafür erhält. Das Schreiben von Zeitungsartikeln für ein kümmerliches Honorar lässt man vielleicht noch durchgehen, die Besitzer zahlen schliesslich Steuern für das Geld, das sie dem Schreiber geben (nimmt man jedenfalls an). Auch der Englischunterricht für Thais ist o. k., aber nur, wenn er kostenlos erfolgt. Doch letzten Endes kommt es immer darauf an, was Arbeitsamt und Immigration zu ermitteln belieben. Wie schon der römische Jurist Cicero schrieb: „Wir haben viele Mittel, doch es liegt an uns, welche wir anwenden.“
In Grenzfällen ist es am besten, einen hilfsbereiten thailändischen Rechtsanwalt zu konsultieren. In einem nicht allzu lange zurückliegenden Fall riet der Anwalt freiwilligen Englischlehrern an einer Schule, sich vom Direktor eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus der hervorgehen müsse, dass sie ihre Tätigkeit ohne Bezahlung ausüben. Dem ausländischen Ehemann einer thailändischen Barbesitzerin, der dort jeden Abend das Klavier bearbeiten wollte, riet der Anwalt ab. Er solle das besser nur bei ganz seltenen Anlässen tun, denn ansonsten könnte ein thailändischer Musiker etwas dagegen haben und der Polizei einen Tipp geben. Einer Ausländerin, die sich auf Strassenparties ihr Herz aus dem Leib singen wollte, sagte er, dies sei in Ordnung, solange sie mit ihren Darbietungen kein Geld verdiene.
Doch nehmen wir mal an, ein Ausländer möchte hier legal Geld verdienen und seine Steuern zahlen. Als erstes muss er dem Arbeitsamt nachweisen, dass er gewisse Erfahrungen in dem von ihm gewünschten Fachgebiet hat. Wenn jemand also ausländische Gerichte zubereiten und verkaufen möchte, wäre es nützlich, wenn er ein Zeugnis vorweisen könnte, aus dem hervorgeht, dass er zumindest Fische braten kann.
Auch wer als Lehrer tätig werden möchte, benötigt entsprechende schriftliche Unterlagen. Ein Hochschulabschluss kann nicht schaden, am besten von einer ausländischen Universität. Kein Beamter wird einen Doktor der Ägyptologie danach fragen, ob er mit diesen Kenntnissen auch ein erfolgreicher Immobilienmakler werden kann. Das ist dann eine Frage, die der zukünftige Arbeitgeber entscheiden muss.
Eine andere Vorschrift verlangt, dass die Firma, die den Ausländer anstellen will, für jede beantragte Arbeitsgenehmigung zwei Millionen Baht an Kapital nachweisen muss. Das gilt auch für denjenigen, der selbst eine Firma gründen möchte, und für jeden Ausländer müssen vier, manchmal auch sieben thailändische Arbeitskräfte nachgewiesen werden. Je nach Herkunftsland muss der ausländische Arbeitnehmer aus steuerlichen Gründen bis zu 60.000 Baht monatlich verdienen. Schliesslich ist es das Geld, das die Welt in Gang hält.
Eine weitere Voraussetzung für eine Arbeitsgenehmigung ist ein Non-Immigrant-Visum „B“. Dies erhält der Ausländer am leichtesten in seinem Herkunftsland, aber auch in einigen pazifischen Anrainerstaaten, wenn er der dortigen thailändischen Botschaft oder einem Konsulat nachweist, dass er die Antragsgebühr für die Arbeitsgenehmigung bereits bezahlt hat. Wer sich dieses Visum allerdings im malaysischen Penang besorgen möchte, sollte seinen Aktenkoffer mit dem gesamten Papierkram nicht vergessen, einschliesslich der Firmenzulassung und bestätigter Bankunterlagen. Ein hilfreicher Anwalt oder eine kompetente Reiseagentur können dabei durchaus nützlich sein.
Wer seine Arbeitserlaubnis endlich hat, bekommt sein Visum von der Immigration-Police auf ein Jahr verlängert, wenn er die nötigen Papiere vorlegt und nachweist, dass die Firma die finanziellen Mittel besitzt, um ihre Arbeitnehmer zu bezahlen. Sollte das nicht der Fall sein, kann es passieren, dass Arbeitsgenehmigung und Visum ganz schnell für ungültig erklärt werden und der Pechvogel das Land verlassen muss.
Arbeitnehmer, die ihren Job von sich aus aufgeben wollen, müssen dies dem Arbeitsamt melden und die Arbeitsgenehmigung abgeben. Die Immigration-Police kann dem Betreffenden erlauben, bis zum Ablauf seines Visums in Thailand zu bleiben.
Die letzte Frage lautet: Was darf ein Ausländer mit Arbeitserlaubnis tun und was nicht? Das ist in dem persönlichen Dokument genau aufgelistet, das jeder mit der Erlaubnis erhält. In den vergangenen Jahren sind viele Ausländer angeklagt worden, weil sie ohne Arbeitserlaubnis tätig waren, doch nur eine Handvoll, die gegen das Kleingedruckte im Dokument verstossen hatten. Damit die genaue Tätigkeit präzise in dem Dokument erscheint, sollte man zuvor einen Anwalt einschalten. Zum Schluss darf noch gesagt werden, dass es in Thailand keine zwei beruflich tätige Ausländer gibt, die sich in der genau gleichen Situation befinden. Und deshalb wird empfohlen, von Anfang an die zumindest beratende Hilfe von Profis in Anspruch zu nehmen.

                                                                           

Farang-Probleme mit thailändischer Arbeitserlaubnis

Ohne sie darf man fast gar nichts machen

Eine der meist gestellten Fragen der in Pattaya lebenden Expats ist die nach dem begehrten und berüchtigten Work Permit, der Arbeitserlaubnis. Wer benötigt eigentlich eine und wer nicht? Theoretisch benötigt sie jeder, der in Thailand Geld verdienen will und sogar einige, die das nicht vorhaben.
Wir alle kennen erfolgreiche Bars, die den thailändischen Ehefrauen von Ausländern gehören, die furchtlos hinterm Tresen aushelfen und Gäste bedienen, ohne sich grosse Gedanken über Behörden und deren Beamte zu machen. Oft endet das vor Gericht, wenn nicht, wird es auf jeden Fall sehr teuer. Es kommt wie so oft darauf an, wer man ist und wo man seine illegale Tätigkeit ausübt, weniger darauf, was genau man tut.
Ein anderes verwirrendes Gebiet ist das der freiwilligen Mitarbeiter, die ja auch irgendeine Tätigkeit ausüben. Sobald man etwas tut, was ein Thai auch machen könnte, kommt man in Schwierigkeiten. Bei freiwilligen ausländischen Mitarbeitern der Polizei ist das eine andere Sache. Die sind von den Behörden anerkannt und besitzen einen speziellen Ausweis.
Doch wehe, man arbeitet bei irgend einem privaten Sicherheitsdienst, das ist nicht erlaubt, selbst dann nicht, wenn man keine Bezahlung dafür erhält. Das Schreiben von Zeitungsartikeln für ein kümmerliches Honorar lässt man vielleicht noch durchgehen, die Besitzer zahlen schliesslich Steuern für das Geld, das sie dem Schreiber geben (nimmt man jedenfalls an). Auch der Englischunterricht für Thais ist o. k., aber nur, wenn er kostenlos erfolgt. Doch letzten Endes kommt es immer darauf an, was Arbeitsamt und Immigration zu ermitteln belieben. Wie schon der römische Jurist Cicero schrieb: „Wir haben viele Mittel, doch es liegt an uns, welche wir anwenden.“
In Grenzfällen ist es am besten, einen hilfsbereiten thailändischen Rechtsanwalt zu konsultieren. In einem nicht allzu lange zurückliegenden Fall riet der Anwalt freiwilligen Englischlehrern an einer Schule, sich vom Direktor eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus der hervorgehen müsse, dass sie ihre Tätigkeit ohne Bezahlung ausüben. Dem ausländischen Ehemann einer thailändischen Barbesitzerin, der dort jeden Abend das Klavier bearbeiten wollte, riet der Anwalt ab. Er solle das besser nur bei ganz seltenen Anlässen tun, denn ansonsten könnte ein thailändischer Musiker etwas dagegen haben und der Polizei einen Tipp geben. Einer Ausländerin, die sich auf Strassenparties ihr Herz aus dem Leib singen wollte, sagte er, dies sei in Ordnung, solange sie mit ihren Darbietungen kein Geld verdiene.
Doch nehmen wir mal an, ein Ausländer möchte hier legal Geld verdienen und seine Steuern zahlen. Als erstes muss er dem Arbeitsamt nachweisen, dass er gewisse Erfahrungen in dem von ihm gewünschten Fachgebiet hat. Wenn jemand also ausländische Gerichte zubereiten und verkaufen möchte, wäre es nützlich, wenn er ein Zeugnis vorweisen könnte, aus dem hervorgeht, dass er zumindest Fische braten kann.
Auch wer als Lehrer tätig werden möchte, benötigt entsprechende schriftliche Unterlagen. Ein Hochschulabschluss kann nicht schaden, am besten von einer ausländischen Universität. Kein Beamter wird einen Doktor der Ägyptologie danach fragen, ob er mit diesen Kenntnissen auch ein erfolgreicher Immobilienmakler werden kann. Das ist dann eine Frage, die der zukünftige Arbeitgeber entscheiden muss.
Eine andere Vorschrift verlangt, dass die Firma, die den Ausländer anstellen will, für jede beantragte Arbeitsgenehmigung zwei Millionen Baht an Kapital nachweisen muss. Das gilt auch für denjenigen, der selbst eine Firma gründen möchte, und für jeden Ausländer müssen vier, manchmal auch sieben thailändische Arbeitskräfte nachgewiesen werden. Je nach Herkunftsland muss der ausländische Arbeitnehmer aus steuerlichen Gründen bis zu 60.000 Baht monatlich verdienen. Schliesslich ist es das Geld, das die Welt in Gang hält.
Eine weitere Voraussetzung für eine Arbeitsgenehmigung ist ein Non-Immigrant-Visum „B“. Dies erhält der Ausländer am leichtesten in seinem Herkunftsland, aber auch in einigen pazifischen Anrainerstaaten, wenn er der dortigen thailändischen Botschaft oder einem Konsulat nachweist, dass er die Antragsgebühr für die Arbeitsgenehmigung bereits bezahlt hat. Wer sich dieses Visum allerdings im malaysischen Penang besorgen möchte, sollte seinen Aktenkoffer mit dem gesamten Papierkram nicht vergessen, einschliesslich der Firmenzulassung und bestätigter Bankunterlagen. Ein hilfreicher Anwalt oder eine kompetente Reiseagentur können dabei durchaus nützlich sein.
Wer seine Arbeitserlaubnis endlich hat, bekommt sein Visum von der Immigration-Police auf ein Jahr verlängert, wenn er die nötigen Papiere vorlegt und nachweist, dass die Firma die finanziellen Mittel besitzt, um ihre Arbeitnehmer zu bezahlen. Sollte das nicht der Fall sein, kann es passieren, dass Arbeitsgenehmigung und Visum ganz schnell für ungültig erklärt werden und der Pechvogel das Land verlassen muss.
Arbeitnehmer, die ihren Job von sich aus aufgeben wollen, müssen dies dem Arbeitsamt melden und die Arbeitsgenehmigung abgeben. Die Immigration-Police kann dem Betreffenden erlauben, bis zum Ablauf seines Visums in Thailand zu bleiben.
Die letzte Frage lautet: Was darf ein Ausländer mit Arbeitserlaubnis tun und was nicht? Das ist in dem persönlichen Dokument genau aufgelistet, das jeder mit der Erlaubnis erhält. In den vergangenen Jahren sind viele Ausländer angeklagt worden, weil sie ohne Arbeitserlaubnis tätig waren, doch nur eine Handvoll, die gegen das Kleingedruckte im Dokument verstossen hatten. Damit die genaue Tätigkeit präzise in dem Dokument erscheint, sollte man zuvor einen Anwalt einschalten. Zum Schluss darf noch gesagt werden, dass es in Thailand keine zwei beruflich tätige Ausländer gibt, die sich in der genau gleichen Situation befinden. Und deshalb wird empfohlen, von Anfang an die zumindest beratende Hilfe von Profis in Anspruch zu nehmen.

                                                                             

1-jähriges Non-Immigrant ED-Visum

1-jähriges Non-Immigrant ED-Visum

Personen, die sich in unserer Schule für einen einjährigen Sprachkurs einschreiben wollen, haben die Möglichkeit, ein Jahres-Visum (Non-Immigrant ED-Visum) zu beantragen. Bei der Einreise mit einem Touristen-Visum erhalten Sie üblicherweise eine 90 Tage-Aufenthaltsberechtigung. Mit den von uns bereitgestellten Papieren können Sie dann in jeder thailändischen Botschaft/Konsulat ein Non-Immigrant ED-Visum erhalten. Danach bekommen Sie alle 90 Tage eine Verlängerung bei den inländischen Behörden um 90 Tage. Eine solche Verlängerung kostet 1.900 Baht. Fur die Dauer der Gültigkeit des Visums müssen Sie Thailand nicht verlassen. Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie noch nicht in Thailand sind, dieses Visum zu erhalten. Alle Unterlagen werden Ihnen von uns zugeschickt. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Lernen Sie Thai, ohne sich über Visumsangelegenheiten Gedanken machen zu müssen!

Wieviel kostet das?

  • Schulgebühren: 24,960 Baht (Sonderangebot!), jede Visa-Verlängerung fur 90 Tage: 1.900 Baht (staatliche Gebuhren)

Wie viele Unterrichtsstunden müssen belegt werden?

  • 180 Unterrichtsstunden pro Jahr.

Wie oft muss man zum Unterricht erscheinen?

  • Sie müssen an mindestens 4 Unterrichtsstunden pro Woche teilnehmen. Dabei können Sie zwischen zwei Varianten entscheiden: 2 mal wochentlich fur 2 Stunden oder 1 mal wöchentlich für 4 Stunden ? Sie können natürlich auch mehrere Stunden pro Woche belegen.

Wie bewirbt man sich?

  • Kommen Sie einfach in unsere Schule mit Ihrem Pass, sechs neuen Passbildern (3 x 4 cm) und den Kursgebühren

Wie lange muss man auf das Visum warten?

  • Zunächst fordern wir die notwendigen Dokumente in Ihrem Namen beim Bildungsministerium Thailands an. Dies dauert in der Regel 3-5 Wochen. Sobald Ihre Unterlagen eingegangen sind, können Sie sich bei einer beliebigen thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland Ihr Jahresvisum (Non-Immigrant ED-Visum) ausstellen lassen. Dazu müssen Sie allerdings ins Ausland reisen (für die meisten Nationalitäten kann dieses in einem der Nachbarländer Thailands geschehen!). Im Anschluss an Ihre Rückkehr nach Thailand kommen Sie mit Ihrem Reisepass und dem darin enthaltenen Visum zu uns zurück. Dann können wir mit einem zweiten Schreiben vom Bildungsministerium Ihre Einschreibung zertifizieren und Sie erhalten Ihre Visa-Verlängerungen nach jeweils 90 Tagen bei der zuständigen inländischen Behörde, ohne nochmals jeweils ausreisen zu müssen.

Wie viele Jahre kann man unter den ED-Visa-Bedingungen die thailandische Sprache erlernen?

  • Sie sind berechtigt, mindestens 3 Jahre lang nach diesem Verfahren jeweils ein Jahres-Visum zu erhalten. Allerdings muss die Beantragung jedes Jahr wiederholt werden. Sie müssen dafür das Land nicht erneut verlassen, sondern erhalten das neue Non-Immigrant ED-Visum bei den inländischen Behörden.

Ist es garantiert, dass man das Non-Immigrant ED-Visum auch bekommt?

  • Ja, das können wir garantieren. Unsere Schule beantragt diese Art von Visa seit langem regelmässig und ist vom Bildungsministerium Thailands als Förderer der thailändischen Sprache und Kultur anerkannt.

Können sich Interessierte aller Nationalitäten bei unserer Schule bewerben und ein Non-Immigrant-ED-Visum erhalten?

  • Ja, diese Möglichkeit gibt es für Bewerber aus allen Ländern. Besondere Regelungen bei der Erteilung des Visums gelten nur für die Länder des Nahen Osten sowie für Iran, Sri Lanka, Indien, China, Bangladesch und Nigeria.

Welche Nationalitäten müssen ein Non-Immigrant-ED-Visum im Heimatland beantragen?

  • Teilnehmer aus den Ländern Indien, China, Sri Lanka, Bangladesch, Nigeria, Iran, sowie samtliche Länder des Nahen Ostens müssen in ihren Heimatlandern ein Non-Immigrant ED-Visum beantragen. Weitere aktuelle Informationen erfragen Sie bitte direkt bei uns!

Gibt es Altersbeschränkungen?

  • Teilnehmer im Alter von 12 bis 99 konnen sich bei uns einschreiben. Minderjährige (unter 12 Jahren) können zwar an den Kursen teilnehmen, sind aber aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von dem Erwerb eines Non-Immigrant ED-Visums ausgeschlossen.