Mittwoch, 27. Juli 2011

So vermeiden Sie Übergepäck!

Vor dem Kofferpacken die Bestimmungen der Airlines checken


Mit diesem schweren Koffer ist die Freigepäckgrenze schnell erreicht. Es empfiehlt sich, vor der Flugreise einen leichteren zu besorgen.
Gerade bei einem längeren Urlaub ist es oft schwer, unter dem erlaubten Gepäckgewicht der Fluggesellschaften zu bleiben. Das kann teuer werden, denn die Gepäckbestimmungen vieler Airlines sind streng. Insbesondere die Billigflieger sind nicht zimperlich, wenn es ums Übergepäck geht.
Eine Umfrage des Reiseportals Lastminute.de mit über 1.100 Teilnehmern ergab: Fast jeder Fünfte (17 Prozent) hat schon mal am Flughafen Extra-Gebühren für Übergepäck bezahlt, 12 Prozent mussten bis zu 50 Euro und 5 Prozent der Urlauber zwischen 50 und 150 Euro hinblättern.
Diese Kosten schlagen nicht nur auf die Urlaubskasse, sondern auch auf die Urlaubslaune. Deshalb sollten Fluggäste vor ihrer Reise die Gepäckbestimmungen genau prüfen, um sich über zulässige Anzahl, Maße und Gewicht von Koffern zu informieren. Genau das macht aber fast jeder Fünfte (18 Prozent) nicht, ergab die Umfrage.
Fünf Tipps, wie Sie Ihrem Gepäck eine Diät verpassen.
Leichte Koffer: Beim Kofferkauf darauf achten, dass man ein Modell wählt, das sehr leicht ist und somit nicht für unnötiges Gewicht sorgt.
Die Größe zählt: Für ein paar Tage braucht man keine riesigen Kosmetikmengen. Kaufen Sie entweder Reisegrößen oder füllen sie Shampoo & Co. in kleine Fläschchen und Tiegel um, die es z.B. in Apotheken in verschiedenen Größen gibt.
Sich schlau machen: Vor der Abreise informieren, was das Hotel bietet. Gibt es Fön, Shampoo, Bademantel im Zimmer? Wenn ja, braucht man all das erst gar nicht einzupacken.
Modeplaner: Vor allem Frauen wollen klamottentechnisch für alles gerüstet sein. Das aber kann schnell zu Übergepäck führen. Deshalb vor dem Packen jedes Kleidungsstück prüfen und sich fragen: Ziehe ich das wirklich an? Fotos vom letzten Urlaub zeigen schnell, was man in den Ferien am liebsten anhat, und man kann die Garderobe entsprechend planen.
Modern lesen: Statt Bücher, die schnell für ein paar Kilo im Gepäck sorgen, einfach ein E-Book mitnehmen. Ist winzig, wiegt fast nichts und ist mittlerweile auch erschwinglich. Vor allem passen unzählige Bücher in elektronischer Form drauf.

Dienstag, 26. Juli 2011

Kein Kredit ohne Arbeitsgenehmigung

Selbst für ausländische Arbeitnehmer sieht es nicht besser aus. Diese sind zwar berechtigt, einen Kredit in Thailand in Anspruch zu nehmen, sofern sie eine Arbeitsgenehmigung und einen gültigen Arbeitsvertrag haben sowie seit mindestens drei Jahren in Thailand leben. Jedoch können nur zwischen 40 und 50% von ihrem Gehalt, welche in einem „Non-Resident“-Bankkonto geführt werden, für den Immobilienerwerb verwendet werden. Der Rest muss immer noch vom Ausland eingeführt werden. Im Ergebnis können diese ausländischen Arbeitnehmer zwar Geld von hiesigen Banken leihen, doch das Gesetz verbietet ihnen den Eigentumserwerb, solange nicht ein Teil des Kaufpreises vom Ausland überwiesen wird. Viele sind der Meinung, dass dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Schaut man in die Nachbarländer und deren Zuwachs, sieht man, dass ein Grund dafür die Verfügbarkeit von Hypotheken für Ausländer ist. Eine Änderung der Gesetze würde nicht nur den Immobilienmarkt beleben sondern auch die thailändische Bankenindustrie.
Im Moment gibt es drei Großbanken, welche dennoch Hypothekenlösungen anbieten, Standard Chartered, UOB und HSBC, mit der Auszahlung des Darlehens in Fremdwährung, um die Bankbescheinigung zu erlangen. Weitere Restriktionen sind jedoch, dass die UOB dies nur für Staatsangehörige Malaysias und Singapurs anbietet. HSBC und Standard Chartered bieten diesen Service nur ihren Privatkunden an, welches wiederum eine nicht unerhebliche Kapitaleinlage erfordert, um Privatkunde zu werden. Thailand hat unseres Erachtens ein enormes Potenzial an ausländischen Käufern, und der hiesige Immobilienmarkt ist attraktiv, sowohl in Wachstumschancen als auch Preisen. Dies wird jedoch nur funktionieren, wenn diese nicht mehr zeitgemäßen Gesetze einer investorenfreundlichen Gesetzgebung weichen.