Dienstag, 26. Juli 2011

Kein Kredit ohne Arbeitsgenehmigung

Selbst für ausländische Arbeitnehmer sieht es nicht besser aus. Diese sind zwar berechtigt, einen Kredit in Thailand in Anspruch zu nehmen, sofern sie eine Arbeitsgenehmigung und einen gültigen Arbeitsvertrag haben sowie seit mindestens drei Jahren in Thailand leben. Jedoch können nur zwischen 40 und 50% von ihrem Gehalt, welche in einem „Non-Resident“-Bankkonto geführt werden, für den Immobilienerwerb verwendet werden. Der Rest muss immer noch vom Ausland eingeführt werden. Im Ergebnis können diese ausländischen Arbeitnehmer zwar Geld von hiesigen Banken leihen, doch das Gesetz verbietet ihnen den Eigentumserwerb, solange nicht ein Teil des Kaufpreises vom Ausland überwiesen wird. Viele sind der Meinung, dass dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Schaut man in die Nachbarländer und deren Zuwachs, sieht man, dass ein Grund dafür die Verfügbarkeit von Hypotheken für Ausländer ist. Eine Änderung der Gesetze würde nicht nur den Immobilienmarkt beleben sondern auch die thailändische Bankenindustrie.
Im Moment gibt es drei Großbanken, welche dennoch Hypothekenlösungen anbieten, Standard Chartered, UOB und HSBC, mit der Auszahlung des Darlehens in Fremdwährung, um die Bankbescheinigung zu erlangen. Weitere Restriktionen sind jedoch, dass die UOB dies nur für Staatsangehörige Malaysias und Singapurs anbietet. HSBC und Standard Chartered bieten diesen Service nur ihren Privatkunden an, welches wiederum eine nicht unerhebliche Kapitaleinlage erfordert, um Privatkunde zu werden. Thailand hat unseres Erachtens ein enormes Potenzial an ausländischen Käufern, und der hiesige Immobilienmarkt ist attraktiv, sowohl in Wachstumschancen als auch Preisen. Dies wird jedoch nur funktionieren, wenn diese nicht mehr zeitgemäßen Gesetze einer investorenfreundlichen Gesetzgebung weichen.

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