Donnerstag, 25. August 2011

Das neue Geldwäschegesetz

Waren bisher nur Banken und die Grundbuchämter von einer gesetzlichen Meldepflicht an die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet, so wurde dieser Rahmen nun auf weitere neun Unternehmungen erweitert. Eine Meldepflicht besteht immer dann, wenn (1) eine Investition einen Wert von mindestens 2 Mio. Baht hat; (2) diese Investion in eine Immobilie vorgenommen wird, deren Wert mindestens 5 Mio. Baht ist; oder (3) dieses Investment als verdächtig angesehen werden kann.
Neue meldepflichtige Unternehmen:
Unternehmen, welche nicht unter das Banken- und Finanzdienstleistungsgesetz fallen, aber Beratungsdienstleistungen im Investment- und Kapitaltransfer anbieten.
•Juristische Personen (Company Limiteds) im Schmuck, Juwelen- und Goldgeschäft.
•Juristische Personen, welche Autoleasingfirmen betreiben.
•Juristische Personen, welche Immobilienbüros betreiben.
•Juristische Personen, welche Antiquitätenhandel und öffentliche Auktionen betreiben.
•Unternehmen, welche keine Banklizenz haben, aber per- sönliche Finanzierungsgeschäf- te vornehmen.
•Unternehmen, welche keine Banklizenz haben, aber Kreditkartengeschäfte vornehmen.
•Natürliche Personen, welche Geldverleihgeschäfte tätigen.
Das neue Geldwäschegesetz regelt desweiteren, dass die oben genannten Unternehmungen sich zunächst über die Identität ihrer Kunden Gewissheit verschaffen müssen, bevor sie mit diesen Geschäfte machen. Dies muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden und zwar so lange, wie die Geschäftsbeziehung besteht.
Diese Überprüfungen und regelmäßigen Kontrollen müssen schriftlich für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt werden, um diese Unterlagen einer möglichen Überprüfung durch die Be- hörden zugänglich zu machen. Ein Verstoß gegen das neue Gesetz ist mit maximal 500.000 Baht strafbewehrt sowie einer Tagesstrafe von 5.000 Baht solange der Gesetzesverstoß anhält.

                                                             

Donnerstag, 11. August 2011

Innen hui aussen pfui! Passprobleme!

Die 57-Jährige gibt zu, dass ihr Reisepass schon bessere Tage gesehen hat. Zwar ist die Leinenhülle abgegriffen und löst sich zum Teil vom Einband. Doch die inneren, laminierten Seiten sind wie neu und nicht beschädigt. Auch hatte die Weltenbummlerin bisher noch nie Probleme mit ihrem Identitätsdokument gehabt, egal wohin sie reiste. Vorschnell wollte die Gymnasiallehrerin jedoch nicht aufgeben und probierte noch am Flughafen, alle Hebel in Bewegung zu setzen. Ihr nächster Gang führte daher direkt zum Reiseanbieter, wo sie sich über die Einreisebestimmungen informieren wollte. Leider konnte ihr das dort anzutreffende Personal dazu keine Auskunft erteilen, worauf die 57-Jährige missmutig ihre Heimreise antrat.

Urlaubsfrust statt –lust

Im heimischen Wendelstein angekommen, wandte sie sich schriftlich an das thailändische Immigrationsbüro. „Leider hat die Behörde auf mein Schreiben überhaupt nicht reagiert“, erklärt sie enttäuscht auf Nachfrage des FARANG. Auch die Fluggesellschaft trug nichts zur Aufklärung bei. Sie weiß inzwischen, dass die Thailand-Reiseanbieter offensichtlich hohe Strafen an das Königreich zahlen und die Kosten für die Rückreise übernehmen müssen, wenn es am Äußeren des Reisepasses etwas zu bemängeln gibt. Daher lehnte ihr ausgewählter Reiseveranstalter zweimal jegliche Kulanzzahlungen ab. Jedoch konnte die Gymnasiallehrerin auch in Erfahrung bringen, dass der Pass schon zerstört sein muss, wovon bei ihrem Identitätsdokument wohl kaum die Rede sein kann.
„Weder auf der Webseite der Fluggesellschaft noch auf dem Internetportal des Auswärtigen Amtes oder der thailändischen Botschaft ist davon etwas zu lesen. Lediglich die sechsmonatige Gültigkeit werde eingefordert“, bemängelt die enttäuschte Nicht-Urlauberin. Auch zahlreiche Telefonate mit thailändischen Konsulaten bestätigten die Behauptung der Fluglinie nicht.
Erst als sie lokale Medien einschaltete und über den Vorfall informierte, wurden ihr 300 Euro Entschädigung zugesagt. Die Fluggesellschaft zog nach und bot ihr eine hundertprozentige Erstattung des Flugpreises an. Da der Ticketpreis jedoch nicht mehr einzeln ermittelt werden konnte, da als Kontingent erworben, scheiterte auch dieser finanzielle Schlichtungsversuch.

Warten auf Entschädigung

Die 57-Jährige gab die Hoffnung nicht auf und wandte sich mehrmals an ihren Reiseanbieter. Nach etlichen Telefonaten wurde ihr eine fünfzigprozentige Erstattung des Reisepreises zugesagt. Nach zweimonatiger Wartezeit wurden ihr schlussendlich hundert Prozent der angefallenen Kosten gezahlt und ein Gutschein von 500 Euro ausgestellt. Ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt, bei dem sie sich juristischen Rat einholte, teilte ihr jedoch mit, dass sie aufgrund entgangener Urlaubsfreuden Anspruch auf eine zweihundertprozentige Kostenrückerstattung sowie einer Extrazahlung von 600 Euro von der Fluggesellschaft für die Nichtbeförderung, laut einer EU-Reiseverordnung, habe.
„Bis jetzt hat jedoch die Airline weder mit mir noch mit dem Auftrag gebenden Reiseveranstalter kommuniziert“, beklagt die verhinderte Thailand-Urlauberin. Sie schickte per Einschreiben mit Rückantwort eine Restforderung an die Fluggesellschaft. Sollte sie keine Antwort erhalten, werde ihr nächster Weg vor Gericht führen. „Aber auch die thailändischen Behörden habe ich nicht so eingeschätzt“, bedauert die enttäuschte 57-Jährige. Anstatt nach Thailand werde sie nun nach Sibirien reisen.

                                                                              

Mittwoch, 3. August 2011

Wie der Traum von einem exotischen Urlaub zerplatzt

Abgegriffener Reisepass verhindert Einreise nach Thailand


Ein nicht im tadellosen Zustand befindlicher Reisepass kann schnell die Träume von einem exotischen Thailandurlaub zerplatzen lassen. Diese Erfahrung musste eine 57-jährige Gymnasiallehrerin aus Wendelstein machen.
Sommer, Sonne, Strand und Meer. Es sollte ein erholsamer Urlaub unter Palmen werden. Zur kalten Winterzeit beschloss eine Gymnasiallehrerin aus Wendelstein, die schon in Kenia, Kuba, Usbekistan und Südafrika Urlaube verbrachte, einen tropischen Urlaub in Thailand zu unternehmen. Bei einem namhaften deutschen Reiseanbieter war auch schnell die passende Urlaubsofferte gefunden. Eine erlebnisreiche Rundreise durch Thailand sollte es werden. Kostenpunkt 2.133 Euro.
Da das Reisen als ihre große Leidenschaft zählt, ist die 57-Jährige aufgrund ihrer zahlreichen Urlaubsreisen in der Abwicklung der Reiseformalitäten sehr geübt. Nie hätte sie sich im Traum erdacht, dass der ersehnte Urlaub schon am Abreisetag als beendet erklärt sein sollte. Denn statt einer weichen Landung mit dem Urlaubsflieger in der Millionenmetropole Bangkok, zerplatzte der Urlaubstraum der Gymnasiallehrerin bereits am Abflughafen in Berlin. Grund: Die zahlreichen Reisen der agilen Wendelsteinerin hatten Spuren an der Leinenhülle ihres gültigen Reisepasses hinterlassen. Am Schalter der Fluggesellschaft erteilte ihr das Personal eine Abfuhr und begründete die Entscheidung damit, dass ihr Pass zu abgegriffen sei und ihr deswegen die Einreise nach Thailand verwehrt werden würde. Sie wurde schlussendlich nicht an Bord des Ferienfliegers gelassen.

Sonntag, 31. Juli 2011

Trauminsel Koh Samui

Koh Samui - 26 Kilometer Strand warten

Die Idylle der Insel Koh Samui im Golf von Thailand hat auch das schwere Unwetter vor zwei Monaten nicht nachhaltig trüben können. Mit Optimismus und Fleiß haben sich die Bewohner und Touristikunternehmer wieder aufgerappelt und können heute allen Urlaubern einen ungetrübten Ferienspaß garantieren. Die von zwei Sturzfluten am 29. und 30. März verursachten Schäden sind weitgehend behoben. Das Beispiel eines Hotels am Maenam Beach, das unter Schweizer Regie steht, zeigt die aktuelle Situation: Wer den Gästen die schönsten Seiten der 26 Kilometer langen Strände nahe bringt und den ungebrochenen Charme der Menschen, dem muss vor der Zukunft nicht bange sein. Die Hoffnung auf ein versöhnliches Ende einer turbulenten Saison verbindet sich damit.

                                                                               

Mittwoch, 27. Juli 2011

So vermeiden Sie Übergepäck!

Vor dem Kofferpacken die Bestimmungen der Airlines checken


Mit diesem schweren Koffer ist die Freigepäckgrenze schnell erreicht. Es empfiehlt sich, vor der Flugreise einen leichteren zu besorgen.
Gerade bei einem längeren Urlaub ist es oft schwer, unter dem erlaubten Gepäckgewicht der Fluggesellschaften zu bleiben. Das kann teuer werden, denn die Gepäckbestimmungen vieler Airlines sind streng. Insbesondere die Billigflieger sind nicht zimperlich, wenn es ums Übergepäck geht.
Eine Umfrage des Reiseportals Lastminute.de mit über 1.100 Teilnehmern ergab: Fast jeder Fünfte (17 Prozent) hat schon mal am Flughafen Extra-Gebühren für Übergepäck bezahlt, 12 Prozent mussten bis zu 50 Euro und 5 Prozent der Urlauber zwischen 50 und 150 Euro hinblättern.
Diese Kosten schlagen nicht nur auf die Urlaubskasse, sondern auch auf die Urlaubslaune. Deshalb sollten Fluggäste vor ihrer Reise die Gepäckbestimmungen genau prüfen, um sich über zulässige Anzahl, Maße und Gewicht von Koffern zu informieren. Genau das macht aber fast jeder Fünfte (18 Prozent) nicht, ergab die Umfrage.
Fünf Tipps, wie Sie Ihrem Gepäck eine Diät verpassen.
Leichte Koffer: Beim Kofferkauf darauf achten, dass man ein Modell wählt, das sehr leicht ist und somit nicht für unnötiges Gewicht sorgt.
Die Größe zählt: Für ein paar Tage braucht man keine riesigen Kosmetikmengen. Kaufen Sie entweder Reisegrößen oder füllen sie Shampoo & Co. in kleine Fläschchen und Tiegel um, die es z.B. in Apotheken in verschiedenen Größen gibt.
Sich schlau machen: Vor der Abreise informieren, was das Hotel bietet. Gibt es Fön, Shampoo, Bademantel im Zimmer? Wenn ja, braucht man all das erst gar nicht einzupacken.
Modeplaner: Vor allem Frauen wollen klamottentechnisch für alles gerüstet sein. Das aber kann schnell zu Übergepäck führen. Deshalb vor dem Packen jedes Kleidungsstück prüfen und sich fragen: Ziehe ich das wirklich an? Fotos vom letzten Urlaub zeigen schnell, was man in den Ferien am liebsten anhat, und man kann die Garderobe entsprechend planen.
Modern lesen: Statt Bücher, die schnell für ein paar Kilo im Gepäck sorgen, einfach ein E-Book mitnehmen. Ist winzig, wiegt fast nichts und ist mittlerweile auch erschwinglich. Vor allem passen unzählige Bücher in elektronischer Form drauf.