Donnerstag, 11. August 2011

Innen hui aussen pfui! Passprobleme!

Die 57-Jährige gibt zu, dass ihr Reisepass schon bessere Tage gesehen hat. Zwar ist die Leinenhülle abgegriffen und löst sich zum Teil vom Einband. Doch die inneren, laminierten Seiten sind wie neu und nicht beschädigt. Auch hatte die Weltenbummlerin bisher noch nie Probleme mit ihrem Identitätsdokument gehabt, egal wohin sie reiste. Vorschnell wollte die Gymnasiallehrerin jedoch nicht aufgeben und probierte noch am Flughafen, alle Hebel in Bewegung zu setzen. Ihr nächster Gang führte daher direkt zum Reiseanbieter, wo sie sich über die Einreisebestimmungen informieren wollte. Leider konnte ihr das dort anzutreffende Personal dazu keine Auskunft erteilen, worauf die 57-Jährige missmutig ihre Heimreise antrat.

Urlaubsfrust statt –lust

Im heimischen Wendelstein angekommen, wandte sie sich schriftlich an das thailändische Immigrationsbüro. „Leider hat die Behörde auf mein Schreiben überhaupt nicht reagiert“, erklärt sie enttäuscht auf Nachfrage des FARANG. Auch die Fluggesellschaft trug nichts zur Aufklärung bei. Sie weiß inzwischen, dass die Thailand-Reiseanbieter offensichtlich hohe Strafen an das Königreich zahlen und die Kosten für die Rückreise übernehmen müssen, wenn es am Äußeren des Reisepasses etwas zu bemängeln gibt. Daher lehnte ihr ausgewählter Reiseveranstalter zweimal jegliche Kulanzzahlungen ab. Jedoch konnte die Gymnasiallehrerin auch in Erfahrung bringen, dass der Pass schon zerstört sein muss, wovon bei ihrem Identitätsdokument wohl kaum die Rede sein kann.
„Weder auf der Webseite der Fluggesellschaft noch auf dem Internetportal des Auswärtigen Amtes oder der thailändischen Botschaft ist davon etwas zu lesen. Lediglich die sechsmonatige Gültigkeit werde eingefordert“, bemängelt die enttäuschte Nicht-Urlauberin. Auch zahlreiche Telefonate mit thailändischen Konsulaten bestätigten die Behauptung der Fluglinie nicht.
Erst als sie lokale Medien einschaltete und über den Vorfall informierte, wurden ihr 300 Euro Entschädigung zugesagt. Die Fluggesellschaft zog nach und bot ihr eine hundertprozentige Erstattung des Flugpreises an. Da der Ticketpreis jedoch nicht mehr einzeln ermittelt werden konnte, da als Kontingent erworben, scheiterte auch dieser finanzielle Schlichtungsversuch.

Warten auf Entschädigung

Die 57-Jährige gab die Hoffnung nicht auf und wandte sich mehrmals an ihren Reiseanbieter. Nach etlichen Telefonaten wurde ihr eine fünfzigprozentige Erstattung des Reisepreises zugesagt. Nach zweimonatiger Wartezeit wurden ihr schlussendlich hundert Prozent der angefallenen Kosten gezahlt und ein Gutschein von 500 Euro ausgestellt. Ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt, bei dem sie sich juristischen Rat einholte, teilte ihr jedoch mit, dass sie aufgrund entgangener Urlaubsfreuden Anspruch auf eine zweihundertprozentige Kostenrückerstattung sowie einer Extrazahlung von 600 Euro von der Fluggesellschaft für die Nichtbeförderung, laut einer EU-Reiseverordnung, habe.
„Bis jetzt hat jedoch die Airline weder mit mir noch mit dem Auftrag gebenden Reiseveranstalter kommuniziert“, beklagt die verhinderte Thailand-Urlauberin. Sie schickte per Einschreiben mit Rückantwort eine Restforderung an die Fluggesellschaft. Sollte sie keine Antwort erhalten, werde ihr nächster Weg vor Gericht führen. „Aber auch die thailändischen Behörden habe ich nicht so eingeschätzt“, bedauert die enttäuschte 57-Jährige. Anstatt nach Thailand werde sie nun nach Sibirien reisen.

                                                                              

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen