Donnerstag, 25. August 2011

Das neue Geldwäschegesetz

Waren bisher nur Banken und die Grundbuchämter von einer gesetzlichen Meldepflicht an die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet, so wurde dieser Rahmen nun auf weitere neun Unternehmungen erweitert. Eine Meldepflicht besteht immer dann, wenn (1) eine Investition einen Wert von mindestens 2 Mio. Baht hat; (2) diese Investion in eine Immobilie vorgenommen wird, deren Wert mindestens 5 Mio. Baht ist; oder (3) dieses Investment als verdächtig angesehen werden kann.
Neue meldepflichtige Unternehmen:
Unternehmen, welche nicht unter das Banken- und Finanzdienstleistungsgesetz fallen, aber Beratungsdienstleistungen im Investment- und Kapitaltransfer anbieten.
•Juristische Personen (Company Limiteds) im Schmuck, Juwelen- und Goldgeschäft.
•Juristische Personen, welche Autoleasingfirmen betreiben.
•Juristische Personen, welche Immobilienbüros betreiben.
•Juristische Personen, welche Antiquitätenhandel und öffentliche Auktionen betreiben.
•Unternehmen, welche keine Banklizenz haben, aber per- sönliche Finanzierungsgeschäf- te vornehmen.
•Unternehmen, welche keine Banklizenz haben, aber Kreditkartengeschäfte vornehmen.
•Natürliche Personen, welche Geldverleihgeschäfte tätigen.
Das neue Geldwäschegesetz regelt desweiteren, dass die oben genannten Unternehmungen sich zunächst über die Identität ihrer Kunden Gewissheit verschaffen müssen, bevor sie mit diesen Geschäfte machen. Dies muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden und zwar so lange, wie die Geschäftsbeziehung besteht.
Diese Überprüfungen und regelmäßigen Kontrollen müssen schriftlich für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt werden, um diese Unterlagen einer möglichen Überprüfung durch die Be- hörden zugänglich zu machen. Ein Verstoß gegen das neue Gesetz ist mit maximal 500.000 Baht strafbewehrt sowie einer Tagesstrafe von 5.000 Baht solange der Gesetzesverstoß anhält.

                                                             

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen