Montag, 18. Juli 2011

Datenschutz in Thailand

Ohne sie darf man fast gar nichts machen

Eine der meist gestellten Fragen der in Pattaya lebenden Expats ist die nach dem begehrten und berüchtigten Work Permit, der Arbeitserlaubnis. Wer benötigt eigentlich eine und wer nicht? Theoretisch benötigt sie jeder, der in Thailand Geld verdienen will und sogar einige, die das nicht vorhaben.
Wir alle kennen erfolgreiche Bars, die den thailändischen Ehefrauen von Ausländern gehören, die furchtlos hinterm Tresen aushelfen und Gäste bedienen, ohne sich grosse Gedanken über Behörden und deren Beamte zu machen. Oft endet das vor Gericht, wenn nicht, wird es auf jeden Fall sehr teuer. Es kommt wie so oft darauf an, wer man ist und wo man seine illegale Tätigkeit ausübt, weniger darauf, was genau man tut.
Ein anderes verwirrendes Gebiet ist das der freiwilligen Mitarbeiter, die ja auch irgendeine Tätigkeit ausüben. Sobald man etwas tut, was ein Thai auch machen könnte, kommt man in Schwierigkeiten. Bei freiwilligen ausländischen Mitarbeitern der Polizei ist das eine andere Sache. Die sind von den Behörden anerkannt und besitzen einen speziellen Ausweis.
Doch wehe, man arbeitet bei irgend einem privaten Sicherheitsdienst, das ist nicht erlaubt, selbst dann nicht, wenn man keine Bezahlung dafür erhält. Das Schreiben von Zeitungsartikeln für ein kümmerliches Honorar lässt man vielleicht noch durchgehen, die Besitzer zahlen schliesslich Steuern für das Geld, das sie dem Schreiber geben (nimmt man jedenfalls an). Auch der Englischunterricht für Thais ist o. k., aber nur, wenn er kostenlos erfolgt. Doch letzten Endes kommt es immer darauf an, was Arbeitsamt und Immigration zu ermitteln belieben. Wie schon der römische Jurist Cicero schrieb: „Wir haben viele Mittel, doch es liegt an uns, welche wir anwenden.“
In Grenzfällen ist es am besten, einen hilfsbereiten thailändischen Rechtsanwalt zu konsultieren. In einem nicht allzu lange zurückliegenden Fall riet der Anwalt freiwilligen Englischlehrern an einer Schule, sich vom Direktor eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus der hervorgehen müsse, dass sie ihre Tätigkeit ohne Bezahlung ausüben. Dem ausländischen Ehemann einer thailändischen Barbesitzerin, der dort jeden Abend das Klavier bearbeiten wollte, riet der Anwalt ab. Er solle das besser nur bei ganz seltenen Anlässen tun, denn ansonsten könnte ein thailändischer Musiker etwas dagegen haben und der Polizei einen Tipp geben. Einer Ausländerin, die sich auf Strassenparties ihr Herz aus dem Leib singen wollte, sagte er, dies sei in Ordnung, solange sie mit ihren Darbietungen kein Geld verdiene.
Doch nehmen wir mal an, ein Ausländer möchte hier legal Geld verdienen und seine Steuern zahlen. Als erstes muss er dem Arbeitsamt nachweisen, dass er gewisse Erfahrungen in dem von ihm gewünschten Fachgebiet hat. Wenn jemand also ausländische Gerichte zubereiten und verkaufen möchte, wäre es nützlich, wenn er ein Zeugnis vorweisen könnte, aus dem hervorgeht, dass er zumindest Fische braten kann.
Auch wer als Lehrer tätig werden möchte, benötigt entsprechende schriftliche Unterlagen. Ein Hochschulabschluss kann nicht schaden, am besten von einer ausländischen Universität. Kein Beamter wird einen Doktor der Ägyptologie danach fragen, ob er mit diesen Kenntnissen auch ein erfolgreicher Immobilienmakler werden kann. Das ist dann eine Frage, die der zukünftige Arbeitgeber entscheiden muss.
Eine andere Vorschrift verlangt, dass die Firma, die den Ausländer anstellen will, für jede beantragte Arbeitsgenehmigung zwei Millionen Baht an Kapital nachweisen muss. Das gilt auch für denjenigen, der selbst eine Firma gründen möchte, und für jeden Ausländer müssen vier, manchmal auch sieben thailändische Arbeitskräfte nachgewiesen werden. Je nach Herkunftsland muss der ausländische Arbeitnehmer aus steuerlichen Gründen bis zu 60.000 Baht monatlich verdienen. Schliesslich ist es das Geld, das die Welt in Gang hält.
Eine weitere Voraussetzung für eine Arbeitsgenehmigung ist ein Non-Immigrant-Visum „B“. Dies erhält der Ausländer am leichtesten in seinem Herkunftsland, aber auch in einigen pazifischen Anrainerstaaten, wenn er der dortigen thailändischen Botschaft oder einem Konsulat nachweist, dass er die Antragsgebühr für die Arbeitsgenehmigung bereits bezahlt hat. Wer sich dieses Visum allerdings im malaysischen Penang besorgen möchte, sollte seinen Aktenkoffer mit dem gesamten Papierkram nicht vergessen, einschliesslich der Firmenzulassung und bestätigter Bankunterlagen. Ein hilfreicher Anwalt oder eine kompetente Reiseagentur können dabei durchaus nützlich sein.
Wer seine Arbeitserlaubnis endlich hat, bekommt sein Visum von der Immigration-Police auf ein Jahr verlängert, wenn er die nötigen Papiere vorlegt und nachweist, dass die Firma die finanziellen Mittel besitzt, um ihre Arbeitnehmer zu bezahlen. Sollte das nicht der Fall sein, kann es passieren, dass Arbeitsgenehmigung und Visum ganz schnell für ungültig erklärt werden und der Pechvogel das Land verlassen muss.
Arbeitnehmer, die ihren Job von sich aus aufgeben wollen, müssen dies dem Arbeitsamt melden und die Arbeitsgenehmigung abgeben. Die Immigration-Police kann dem Betreffenden erlauben, bis zum Ablauf seines Visums in Thailand zu bleiben.
Die letzte Frage lautet: Was darf ein Ausländer mit Arbeitserlaubnis tun und was nicht? Das ist in dem persönlichen Dokument genau aufgelistet, das jeder mit der Erlaubnis erhält. In den vergangenen Jahren sind viele Ausländer angeklagt worden, weil sie ohne Arbeitserlaubnis tätig waren, doch nur eine Handvoll, die gegen das Kleingedruckte im Dokument verstossen hatten. Damit die genaue Tätigkeit präzise in dem Dokument erscheint, sollte man zuvor einen Anwalt einschalten. Zum Schluss darf noch gesagt werden, dass es in Thailand keine zwei beruflich tätige Ausländer gibt, die sich in der genau gleichen Situation befinden. Und deshalb wird empfohlen, von Anfang an die zumindest beratende Hilfe von Profis in Anspruch zu nehmen.

                                                                           

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