Montag, 18. Juli 2011

1-jähriges Non-Immigrant ED-Visum

1-jähriges Non-Immigrant ED-Visum

Personen, die sich in unserer Schule für einen einjährigen Sprachkurs einschreiben wollen, haben die Möglichkeit, ein Jahres-Visum (Non-Immigrant ED-Visum) zu beantragen. Bei der Einreise mit einem Touristen-Visum erhalten Sie üblicherweise eine 90 Tage-Aufenthaltsberechtigung. Mit den von uns bereitgestellten Papieren können Sie dann in jeder thailändischen Botschaft/Konsulat ein Non-Immigrant ED-Visum erhalten. Danach bekommen Sie alle 90 Tage eine Verlängerung bei den inländischen Behörden um 90 Tage. Eine solche Verlängerung kostet 1.900 Baht. Fur die Dauer der Gültigkeit des Visums müssen Sie Thailand nicht verlassen. Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie noch nicht in Thailand sind, dieses Visum zu erhalten. Alle Unterlagen werden Ihnen von uns zugeschickt. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Lernen Sie Thai, ohne sich über Visumsangelegenheiten Gedanken machen zu müssen!

Wieviel kostet das?

  • Schulgebühren: 24,960 Baht (Sonderangebot!), jede Visa-Verlängerung fur 90 Tage: 1.900 Baht (staatliche Gebuhren)

Wie viele Unterrichtsstunden müssen belegt werden?

  • 180 Unterrichtsstunden pro Jahr.

Wie oft muss man zum Unterricht erscheinen?

  • Sie müssen an mindestens 4 Unterrichtsstunden pro Woche teilnehmen. Dabei können Sie zwischen zwei Varianten entscheiden: 2 mal wochentlich fur 2 Stunden oder 1 mal wöchentlich für 4 Stunden ? Sie können natürlich auch mehrere Stunden pro Woche belegen.

Wie bewirbt man sich?

  • Kommen Sie einfach in unsere Schule mit Ihrem Pass, sechs neuen Passbildern (3 x 4 cm) und den Kursgebühren

Wie lange muss man auf das Visum warten?

  • Zunächst fordern wir die notwendigen Dokumente in Ihrem Namen beim Bildungsministerium Thailands an. Dies dauert in der Regel 3-5 Wochen. Sobald Ihre Unterlagen eingegangen sind, können Sie sich bei einer beliebigen thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland Ihr Jahresvisum (Non-Immigrant ED-Visum) ausstellen lassen. Dazu müssen Sie allerdings ins Ausland reisen (für die meisten Nationalitäten kann dieses in einem der Nachbarländer Thailands geschehen!). Im Anschluss an Ihre Rückkehr nach Thailand kommen Sie mit Ihrem Reisepass und dem darin enthaltenen Visum zu uns zurück. Dann können wir mit einem zweiten Schreiben vom Bildungsministerium Ihre Einschreibung zertifizieren und Sie erhalten Ihre Visa-Verlängerungen nach jeweils 90 Tagen bei der zuständigen inländischen Behörde, ohne nochmals jeweils ausreisen zu müssen.

Wie viele Jahre kann man unter den ED-Visa-Bedingungen die thailandische Sprache erlernen?

  • Sie sind berechtigt, mindestens 3 Jahre lang nach diesem Verfahren jeweils ein Jahres-Visum zu erhalten. Allerdings muss die Beantragung jedes Jahr wiederholt werden. Sie müssen dafür das Land nicht erneut verlassen, sondern erhalten das neue Non-Immigrant ED-Visum bei den inländischen Behörden.

Ist es garantiert, dass man das Non-Immigrant ED-Visum auch bekommt?

  • Ja, das können wir garantieren. Unsere Schule beantragt diese Art von Visa seit langem regelmässig und ist vom Bildungsministerium Thailands als Förderer der thailändischen Sprache und Kultur anerkannt.

Können sich Interessierte aller Nationalitäten bei unserer Schule bewerben und ein Non-Immigrant-ED-Visum erhalten?

  • Ja, diese Möglichkeit gibt es für Bewerber aus allen Ländern. Besondere Regelungen bei der Erteilung des Visums gelten nur für die Länder des Nahen Osten sowie für Iran, Sri Lanka, Indien, China, Bangladesch und Nigeria.

Welche Nationalitäten müssen ein Non-Immigrant-ED-Visum im Heimatland beantragen?

  • Teilnehmer aus den Ländern Indien, China, Sri Lanka, Bangladesch, Nigeria, Iran, sowie samtliche Länder des Nahen Ostens müssen in ihren Heimatlandern ein Non-Immigrant ED-Visum beantragen. Weitere aktuelle Informationen erfragen Sie bitte direkt bei uns!

Gibt es Altersbeschränkungen?

  • Teilnehmer im Alter von 12 bis 99 konnen sich bei uns einschreiben. Minderjährige (unter 12 Jahren) können zwar an den Kursen teilnehmen, sind aber aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von dem Erwerb eines Non-Immigrant ED-Visums ausgeschlossen.

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