Mittwoch, 27. Juli 2011

So vermeiden Sie Übergepäck!

Vor dem Kofferpacken die Bestimmungen der Airlines checken


Mit diesem schweren Koffer ist die Freigepäckgrenze schnell erreicht. Es empfiehlt sich, vor der Flugreise einen leichteren zu besorgen.
Gerade bei einem längeren Urlaub ist es oft schwer, unter dem erlaubten Gepäckgewicht der Fluggesellschaften zu bleiben. Das kann teuer werden, denn die Gepäckbestimmungen vieler Airlines sind streng. Insbesondere die Billigflieger sind nicht zimperlich, wenn es ums Übergepäck geht.
Eine Umfrage des Reiseportals Lastminute.de mit über 1.100 Teilnehmern ergab: Fast jeder Fünfte (17 Prozent) hat schon mal am Flughafen Extra-Gebühren für Übergepäck bezahlt, 12 Prozent mussten bis zu 50 Euro und 5 Prozent der Urlauber zwischen 50 und 150 Euro hinblättern.
Diese Kosten schlagen nicht nur auf die Urlaubskasse, sondern auch auf die Urlaubslaune. Deshalb sollten Fluggäste vor ihrer Reise die Gepäckbestimmungen genau prüfen, um sich über zulässige Anzahl, Maße und Gewicht von Koffern zu informieren. Genau das macht aber fast jeder Fünfte (18 Prozent) nicht, ergab die Umfrage.
Fünf Tipps, wie Sie Ihrem Gepäck eine Diät verpassen.
Leichte Koffer: Beim Kofferkauf darauf achten, dass man ein Modell wählt, das sehr leicht ist und somit nicht für unnötiges Gewicht sorgt.
Die Größe zählt: Für ein paar Tage braucht man keine riesigen Kosmetikmengen. Kaufen Sie entweder Reisegrößen oder füllen sie Shampoo & Co. in kleine Fläschchen und Tiegel um, die es z.B. in Apotheken in verschiedenen Größen gibt.
Sich schlau machen: Vor der Abreise informieren, was das Hotel bietet. Gibt es Fön, Shampoo, Bademantel im Zimmer? Wenn ja, braucht man all das erst gar nicht einzupacken.
Modeplaner: Vor allem Frauen wollen klamottentechnisch für alles gerüstet sein. Das aber kann schnell zu Übergepäck führen. Deshalb vor dem Packen jedes Kleidungsstück prüfen und sich fragen: Ziehe ich das wirklich an? Fotos vom letzten Urlaub zeigen schnell, was man in den Ferien am liebsten anhat, und man kann die Garderobe entsprechend planen.
Modern lesen: Statt Bücher, die schnell für ein paar Kilo im Gepäck sorgen, einfach ein E-Book mitnehmen. Ist winzig, wiegt fast nichts und ist mittlerweile auch erschwinglich. Vor allem passen unzählige Bücher in elektronischer Form drauf.

Dienstag, 26. Juli 2011

Kein Kredit ohne Arbeitsgenehmigung

Selbst für ausländische Arbeitnehmer sieht es nicht besser aus. Diese sind zwar berechtigt, einen Kredit in Thailand in Anspruch zu nehmen, sofern sie eine Arbeitsgenehmigung und einen gültigen Arbeitsvertrag haben sowie seit mindestens drei Jahren in Thailand leben. Jedoch können nur zwischen 40 und 50% von ihrem Gehalt, welche in einem „Non-Resident“-Bankkonto geführt werden, für den Immobilienerwerb verwendet werden. Der Rest muss immer noch vom Ausland eingeführt werden. Im Ergebnis können diese ausländischen Arbeitnehmer zwar Geld von hiesigen Banken leihen, doch das Gesetz verbietet ihnen den Eigentumserwerb, solange nicht ein Teil des Kaufpreises vom Ausland überwiesen wird. Viele sind der Meinung, dass dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Schaut man in die Nachbarländer und deren Zuwachs, sieht man, dass ein Grund dafür die Verfügbarkeit von Hypotheken für Ausländer ist. Eine Änderung der Gesetze würde nicht nur den Immobilienmarkt beleben sondern auch die thailändische Bankenindustrie.
Im Moment gibt es drei Großbanken, welche dennoch Hypothekenlösungen anbieten, Standard Chartered, UOB und HSBC, mit der Auszahlung des Darlehens in Fremdwährung, um die Bankbescheinigung zu erlangen. Weitere Restriktionen sind jedoch, dass die UOB dies nur für Staatsangehörige Malaysias und Singapurs anbietet. HSBC und Standard Chartered bieten diesen Service nur ihren Privatkunden an, welches wiederum eine nicht unerhebliche Kapitaleinlage erfordert, um Privatkunde zu werden. Thailand hat unseres Erachtens ein enormes Potenzial an ausländischen Käufern, und der hiesige Immobilienmarkt ist attraktiv, sowohl in Wachstumschancen als auch Preisen. Dies wird jedoch nur funktionieren, wenn diese nicht mehr zeitgemäßen Gesetze einer investorenfreundlichen Gesetzgebung weichen.

Mittwoch, 20. Juli 2011

Lebenswertes und Lebenskosten

Wir schätzen wir den monatlichen GRUNDFINANZBEDARF für ein als Europäer oder US Bürger akzeptierbares, lebenswertes, mit regulärer medizinischer Versorgung gesichertes und natürlich auch vielen Freuden und Annehmlichkeiten ausgefülltes ( KEIN ausschweifendes ) Leben - OHNE KINDER, OHNE Thaifamilienzuwendungen, OHNE Auto, OHNE größere Reisen durchs Land, OHNE Bigamie Nachtleben, OHNE eigenes Haus, usw. zwischen Bath 50.000 - 60.000.

Dies beinhaltet auch notwendige Möbel- und Hausratanschaffungen, Kleidung und eine neues Motorbike mit monatlicher Raten- oder Barzahlung, ASDL Internet mit fast 3000 Bath/Monat, ALLES zu und mit VERTRETBARER Qualität, wie es überall auf der Welt üblich sind. Und erst recht in Thailand notwendig sind  wo Apartment- oder Hausaustattungen absolut spärlich, nicht vorhanden und häufig extrem MINDERER Qualität entsprechen.
                                                                        
                                                                                      
                                                                              
                                                                                  

Besonderheit: Leben und Arbeiten in Asien als Selbstständiger

Immer wieder gibt es Menschen, die aus ihren Urlaubserlebnissen ein Land schätzen und lieben lernen. Sie möchten gerne dorthin zurück und überlegen, ob sie auswandern. Das erfordert zum Teil aber jahrelange Vorarbeit und Kenntnisse der Strukturen in dem asiatischen Land. Nur dann lassen sich die wirtschaftlichen Begebenheiten genau einschätzen und die Chancen und Risiken so abwägen, dass eine mögliche Existenzgründung realistisch eingeschätzt werden kann.
Leben und Arbeiten in Asien als Selbstständiger – das ist dann besonders leicht, wenn ein Unternehmen aufgebaut werden kann, für dessen Leistungen es Bedarf gibt. Hier gilt zunächst das gleiche Prinzip wie in der Heimat. Eine Marktanalyse und ein Businessplan müssen her.
Zusätzlich ist es sinnvoll, sich über die Besonderheiten im Land zu informieren. Das gilt ganz besonders für das Steuer- und Gewerberecht und gesetzliche Grundlagen für gewerbetreibende Ausländer. Nur dann kann Arbeiten in Asien als Selbstständiger gelingen. Besonders für Existenzgründer im Ausland ist es unabdingbar, mit einem lokalen Partner wie einer Handelsgesellschaft o. Ä. Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten auszuloten. Sonst wird der Traum vom Auswandern und dem Arbeiten in Asien schnell zu einer zerplatzten Luftblase.

                                                                                         

Montag, 18. Juli 2011

So gibt`s das ersehnte Visum

Immigration-Regelungen für Urlauber, Residenten und Geschäftsleute

Urlauber können bei Botschaften und Konsulaten ihres Heimatlandes unterschiedliche Visa beantragen – je nach geplanter Aufenthaltsdauer. Vor Ablauf des Visums besteht nach wie vor die Möglichkeit, in einem Büro der Immigration eine Verlängerung zu beantragen.

Visa-on-arrival:

Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Pass einreisen. Bei der Ankunft auf dem Flugplatz gibt`s ohne Gebühr ein 30-Tage-Visum, bei der Einreise auf dem Landweg sind es nur 15 Tage. Das Visa-on-arrival kann bei der Immigration um sieben Tage verlängert werden. Die Kosten betragen wie bei allen Visa-Arten 1.900 Baht.

Touristenvisum:

Für einen längeren Aufenthalt in Thailand kann bei Botschaften und Konsulaten ein Touristenvisum beantragt werden. Dieses Visum ist maximal 60 Tage gültig, kann aber um weitere 30 Tage verlängert werden.

Non-Immigrant-Visum:

Das ebenfalls nur von Botschaften und Konsulaten ausgestellte Non-Immigrant-Visum „O“ ist 90 Tage gültig. Es kann um weitere 7 Tage verlängert werden. Eine weitere Option ist das ein Jahr gültige Non-Immigrant-Visum mit „Multiple Entries“. Damit kann man mehrmals aus- und einreisen. Dieses Visum bietet sich Ausländern an, die kein Jahresvisum beantragen können, in Thailand aber bis zu einem Jahr oder länger leben wollen. Das trifft auf Frauen und Männer zu, die das für ein Retirement-Visum erforderliche Alter von 50 noch nicht erreicht haben und auch nicht über einen Job Arbeitsgenehmigung und Jahresvisum beantragen können.

Retirement-Visum:

Über 50-jährige Ausländer können ein Retirement-Visum beantragen, das aber nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Neben dem ausgefüllten Formblatt T.M. 7 mit einem aktuellen Foto müssen der Reisepass mit einem Non-Immigrant-Visum „O“ und Kopien der einzelnen Seiten, eine Bankbestätigung für ein Konto über mindestens 800.000 Baht und Kopien des Bankbuches oder eine Bestätigung der Botschaft über eine monatliche Rente von mindestens 65.000 Baht eingereicht werden. Möglich ist, das monatliche Einkommen mit dem auf einem Bankkonto stehenden Betrag zu verrechnen, wenn die Addition jährlich mindestens 800.000 Baht ergibt. Der Geldbetrag muss bei einem Neuantrag mindestens 60 Tage und bei den folgenden Visum-Anträgen mindestens 90 Tage zuvor auf einem Bankkonto eingezahlt worden sein. Ist im Bankbuch auch der Name der Frau eingetragen, muss eine Kopie der Heiratsurkunde beigelegt werden. Sicherheitshalber sollten von der thailändischen Frau unterzeichnete ID-Card und Hauspapiere mitgebracht werden.

Familien-Visum:

Neben den wie beim Retirement-Visum erforderlichen Dokumenten erwartet die Immigration bei einem Antrag auf ein Familien-Visum (für mit einer Thai verheiratete Ausländer) eine Kopie der ID-Card der Ehefrau, der Hauspapiere und der Heiratsurkunde. Darüber hinaus muss sich die Ehefrau bei der Antragstellung einem Interview stellen. Zudem kündigt die Behörde einen Hausbesuch an. Die Beamten lassen sich von thailändischen Nachbarn bestätigen, dass der Ausländer und seine Frau tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeinsam wohnen.
Verheiratete brauchen eine Bankbestätigung über einen Kontostand von mindestens 400.000 Baht oder eine Bestätigung der Botschaft über eine monatliche Rente von mindestens 40.000 Baht. Auch für dieses Visum können Rente und Geldbetrag auf einem Bankkonto zu 400.000 Baht addiert werden. Der Geldbetrag muss mindestens 90 Tage vor dem Visum-Antrag eingezahlt worden sein. Da die Genehmigung des Jahresvisums mehrere Monate dauert, muss der Antragsteller mit weiteren Kontrollen rechnen.

Business-Jahresvisum:

Wer in Thailand eine Arbeitsgenehmigung und ein Business-Jahresvisum erhalten möchte, muss mit einem auf einem Konsulat oder einer Botschaft im Ausland erhaltenen Non-Immigrant-Visum “B” einreisen. Das “B” gibt’s nur, wenn der Passinhaber nachweisen kann, dass ihn eine thailändische Firma als ausländische Fachkraft einstellen will, er in ein Geschäft investieren möchte oder ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung bereits gestellt worden ist. Die Immigration erwartet verschiedene Geschäftsdokumente sowie Gehaltsbescheinigung und Steuererklärung.
Wichtig für Antragsteller ausserhalb Bangkoks: Da die Beamten der Immigration, so auch an der Soi 5 (Soi Post Office) in Pattaya-Jomtien, über das Retirement-Jahresvisum entscheiden, muss von den Dokumenten nur jeweils eine Kopie mitgebracht werden. Das gilt nicht für das Familienvisum und Business-Visum. Da über diese Anträge die Zentrale in Bangkok befindet, fordert die Immigration alle Unterlagen in doppelter Ausfertigung bzw. Kopien.
Für alle Visa mit einer längeren Laufzeit gilt (nicht für Aufenthaltsgenehmigungen mit Multiple Entries): Wer in dieser Zeit aus- und wieder einreisen möchte, muss bei der Immigration für jede Einreise ein Re-Entry beantragen. Es gibt auch Multiple-Re-Entries. Wer das Re-Entry vergisst, verliert seine Aufenthaltsgenehmigung. An der Grenze oder auf dem Flughafen gibt`s dann nur ein Visa-on-arrival.
Weitere Informationen im Internet unter: www.imm.police.go.th oder www.pattayaimmigration.org/ sowie telefonisch in Bangkok unter 02.287.3101 oder in Pattaya unter 038.252.750.